Fördergrundlagen und Antragsverfahren

Stiftungsanliegen

Die Bihms’ sche Stiftung ist eine private Stiftung zur individuellen Förderung junger Menschen auf dem Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben. Die Stiftung richtet ihren Focus dabei auf Menschen, die aufgrund biografischer, geografischer oder sozialer Umstände und Hintergründe nicht mit der erforderlichen Hilfe aus dem privaten Bereich bzw. von staatlichen oder sozialen Institutionen rechnen können.

Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist die erkennbare Eigeninitiative, die Motivation und die realistische Zielsetzung des Antragstellers/der Antragstellerin zur Erreichung des Förderziels. Es muss deutlich sein, dass keine anderen, dem Antragsteller/der Antragstellerin nahestehenden Personen die erforderliche Unterstützung gewähren können bzw. werden. Bevorzugt gefördert werden Antragsteller, die ihren Lebensmittelpunkt in Sachsen haben oder nach Erreichen ihrer Zielstellung haben werden. Grundsätzlich besteht für eine Förderung keine geografische Begrenzung.

Ziele

Die Zielsetzung des Antragstellers/der Antragstellerin kann sehr unterschiedlich sein. Ziele können z.B. sein:

  • die Teilhabe an Maßnahmen zur Stärkung der eigenen Persönlichkeitsentwicklung und zur Förderung eigener Stärken und Begabungen,
  • das Erreichen eines Schul-, Ausbildungs- oder Studienabschlusses,
  • die Herstellung notwendiger Rahmenbedingungen für ein eigenständiges Leben,
  • das Verlassen destruktiver Lebensumstände und der Aufbau eines neuen sozialen Umfelds.

Zeitraum der Förderung

Eine Förderung kann einmalig sowie mehrfach bzw. fortführend gewährt werden. Der Förderungszeitraum beträgt jeweils 12 Monate.

Im Falle einer Förderung soll sich der Geförderte/die Geförderte über den Zeitraum der Förderung und ggf. darüber hinaus in einem Kommunikationsprozess mit der Stiftung befinden. Dabei geht es darum, dass der Geförderte/die Geförderte auf dem Weg zur Erreichung des Zieles ggf. Beratung, Begleitung und evtl. weitere Unterstützung erfahren kann und der Fördergeber über die Wirksamkeit der finanziellen Unterstützung informiert wird. Dazu wird er unaufgefordert im Abstand von 6 Monaten, beginnend ab dem Datum des Förderbeginns, einen schriftlichen Kurzbericht an die Stiftung geben.

Bedingungen

Die Einzelheiten und Bedingungen im Falle einer Förderung werden individuell mit der geförderten Person abgestimmt und vereinbart. Es wird dafür eine schriftliche Fördervereinbarung erstellt. Sollte der Geförderte/die Geförderte im Laufe seines/ihres weiteren Lebens in der Lage sein, die Stiftung finanziell oder materiell zu unterstützen, erweitert er/sie damit die Möglichkeiten der Bihms’ schen Stiftung zur Förderung weiterer Menschen. Dies ist keine Bedingung, soll aber von den Geförderten in Betracht gezogen werden und in der Vereinbarung entsprechend dokumentiert werden.

Antragsverfahren

Die Beantragung von Stiftungsmitteln erfolgt durch ein Antragsformular gemäß Anlage 1. Der Antrag ist an folgende Anschrift zu richten:

Bihms’ sche Stiftung bei der
Bürgerstiftung Dresden
Barteldesplatz 2
01309 Dresden

Zur Antragstellung kann auch die E-Mail-Adresse der Stiftung:

info@buergerstiftung-dresden.de

genutzt werden. Über diese Adresse kann auch das Antragsformular abgerufen werden.

Die Antragstellung ist immer möglich und an kein bestimmtes Datum gebunden. Nach Vorliegen des Antrages entscheidet der Stiftungsrat unabhängig über die Vergabe oder Ablehnung einer Förderung.

Der beantragte Förderzeitraum wird generell in 12-monatige Förderabschnitte unterteilt. Nach Ablauf eines Förderabschnittes muss der Fördermittelempfänger zur Fort-führung eine Verlängerung beantragen. Der Fördermittelgeber behält sich vor, unter Bewertung der gemäß Pkt. 4 eingereichten Berichte einer Fortführung der Förderung zuzustimmen oder diese abzulehnen.

Es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln.

Mitgeltende Unterlagen